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Allgemeine Geschäfts­bedingungen
Sterling´s Genuss GmbH & Co. KG

 

Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des vom Mieter oder Veranstalters erteilten Auftrages für die Nutzung der Räumlichkeiten (Anmietung) von Sterling’s Genuss GmbH & Co. KG für Seminare, Veranstaltungen, Kurse, Feiern, Workshops, Hochzeiten o. a. Sie gelten für die mietweise Überlassung von Räumen sowie Anlagen, Inventar u. Ausstattung des Veranstaltungsortes, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Veranstaltungsortes Sterling’s Genuss GmbH & Co. KG. Die Nutzung der Räume für nicht-private, kommerzielle und öffentliche Veranstaltungen sowie die Unter- und Weitervermietung der überlassenden Räume, Anlagen, Inventar und Ausstattung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zusage des Vermieters.

 

1. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Räumen und überlassenem Inventar, die durch Gäste (auch ungebetene), Besucher, sonstige Dritte oder ihm selbst verursacht werden. Eine angemessene Haftungssumme wird im Schadenfall vom Vermieter eingefordert. Der Mieter oder Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Für Garderobe, Wertgegenstände und jede vom Vermieter mitgebrachte Ausstattung wird keine Haftung übernommen. Der Mieter befreit den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen ihn geltend gemacht werden können.

1.1. § 1 Haftung/Schadensersatz/Versicherung

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist für den Mieter/Veranstalter und seine Kunden/Gäste auf eigene Gefahr. Sterling´s Genuss GmbH & Co. KG übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Unfälle/Personenschäden, die mit der Bereitstellung in den Räumen zusammenhängen.

Der Mieter/Veranstalter haftet für die Beschädigung am Nutzungsgegenstand (Räumlichkeit und Inventar) sowie für selbst mitgebrachte Gegenstände und Garderobe.

Sämtliche Versicherungen, GEMA Gebühren, die für die Veranstaltung notwendig sind, sind vom Mieter/Veranstalter abzuschließen. Der Mieter/Veranstalter verpflichtet sich allen feuer- und sicherheitspolizeilichen Vorschriften zu entsprechen. In den Räumen herrscht striktes Rauchverbot, offenes Feuer ist nicht erlaubt. Für Raucher steht vor der Eingangstür ein Aschenbecher zur Verfügung. Nach der Veranstaltung sind alle Zigarettenreste zu entsorgen.

Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Lichter zu löschen, ggf. die elektrischen Geräte abzuschalten (Beamer, Laptop, Stereoanlage, TV, Herd, Küchengeräte etc.), alle Heizungen auszustellen sowie die Eingangstür abzuschließen.

 

2. Raum

 

2.1. § 2 Raummiete

Die Raummiete gilt ausschließlich für die Bereitstellung des bestellten Raumes inklusive in diesem Raum vorhandenen Inventar, sowie für den Zugangsbereich (Flur), WC und Theke. Weiteres Mobiliar oder technische Ausstattung kann hinzugebucht werden und wird von Sterling´s Genuss GmbH & Co. KG in den Raum gebracht und entfernt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für die Reservierung unseres Caterings oder der Location ist eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € fällig. 50 % der Rechnung werden eine Woche vor Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Die Restzahlung und die Kosten für alle zusätzlich in Anspruch genommenen Getränke, sind direkt nach der Veranstaltung fällig.

2.2. § 3 Nutzung der Räume/Rückgabe/Zustand

Die Nutzung der Räumlichkeiten steht dem Mieter ab Vereinbarung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Absprache. Die Räumlichkeiten und das Inventar sowie die Ausstattung sind so zu hinterlassen wie sie übernommen wurden. Die Anbringung und der Aufbau von Dekoration und Kulissen, das Befestigen von Plakaten und Hinweisschildern sind erlaubt, soweit hierdurch keine Beschädigung der Räumlichkeiten vorliegt.

Eingebrachte Gegenstände sind mit Beendigung des Mietzeitraumes von Mieter/Veranstalter zu entfernen. Der Raum muss besenrein übergeben werden. Das heißt, starke Verschmutzung (bspw. Rückstände auf Mobiliar oder Boden) müssen vom Veranstalter selbst beseitigt werden. Die Räumlichkeiten werden im aufgeräumten Zustand übergeben und müssen durch den Mieter/Veranstalter ebenso aufgeräumt übergeben werden.

Die im Mietpreis enthaltene Reinigung setzt voraus, dass die Räumlichkeiten, das Inventar und die Toiletten nur die üblichen Gebrauchsspuren vorweisen. Besondere Verunreinigungen verursachen Extrakosten. Speisereste und Küchenabfälle sowie gebrauchte Verpackungen wie Frisch- und Silberfolien sind in jedem Fall noch am gleichen Tag zu entsorgen, das heißt, zumindest in stabilen Müllsäcken oder luftdichten dafür vorgesehenen Behältern, vor der Eingangstür, zu lagern. Selbst mitgebrachte leere Flaschen sind spätestens am nächsten Tag zusammen mit den Abfällen durch den Mieter abzuholen und zu entsorgen.

 

3. Bezahlung

3.1. Preise

Alle angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben; sie gelten bis auf Widerruf. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der Umsatzsteuer, so ändert sich der Preis entsprechend.

3.2. § 5 Rückerstattung/Stornobedingungen

– Rücktritt und Stornierung des Auftrages ist bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Auftrages möglich. Die Reservierungspauschale in Höhe von 500,00 € wird allerdings einbehalten.

– Bei Rücktritt und Stornierung des Auftrages innerhalb 2 bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Auftrages fallen 50 % Stornogebühr an.

– Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn des Auftrages fallen 80 % Stornogebühr für Mietausfall an.

Der Vermieter behält sich bei höherer Gewalt (z. B. Wasserschaden, Brand, Einbruch mit Vandalismus o. ä.) ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor.

 

4. Sonstiges

Diese Bestimmungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand in Würzburg.

Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine gültige, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Sterling´s Genuss GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor diese Bestimmungen jederzeit zu ändern. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung erfolgt nicht. Die Bestimmungen sind vom Mieter/Veranstalter selbst auf Veränderungen zu prüfen.